KG-Gerät
(entspricht MPG - Medizinproduktgesetz)
Gerätegestützte Krankengymnastik - Zulassungsvoraussetzungen und Geräteausstattung

Die seit dem Jahr 2001 geltende Abrechnungsposition "gerätegestützte Krankengymnastik" bietet den Physiotherapie- und Krankengymnastikpraxen in Deutschland eine neue und somit zusätzliche Einnahmequelle.
Hierzu müssen jedoch nachfolgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein:
- Trainingsraumgröße von mindestens 30 m²
- Mindestraumhöhe von 250 cm
- Qualifikation für medizinische Trainingstherapie
- entsprechende Geräteausstattung mit: einer Funktionsstemme, zwei Universal-Zugapparat (mit Handgriff u. Fussgurt) in einem Abstand von ca. 1 m angeordnet um beide Körperhälften gleichzeitig trainieren zu können, ein Vertikalzugapparat, ein Trainingsbank, ein Rumpfheber oder alternativ ein Winkeltisch.